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Kaufpreisrente
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit des Rentenberechtigten laufende Rente als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken, Unternehmungen oder Unternehmensanteilen. Der kapitalisierte Barwert der Rente unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen ist der Kaufpreis.
Steuerliche Behandlung: Rentenbesteuerung.
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