Direkt zum Inhalt

Klageänderung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jede wesentliche Abweichung von dem in der Klageschrift angegebenen Klageantrag und Klagegrund (§§ 263 ff. ZPO, § 91 VwGO, § 67 FGO, z.B. Stützung des Anspruchs, unter Vortrag anderer Tatsachen, statt auf Geschäftsführung ohne Auftrag auf Darlehen). Klageänderung ist i.d.R. auch bei Wechsel einer Prozesspartei gegeben. Klageänderung ist nach Eintritt der Rechtshängigkeit nur mit Zustimmung des Gegners zulässig oder wenn das Gericht sie für sachdienlich hält (bes. zur Vermeidung eines weiteren Prozesses).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com