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Klassifizierung der Berufe (KldB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Systematik zur einheitlichen Erfassung der Berufe in Deutschland. Bis vor kurzem wurden in Deutschland zwei Versionen der KldB verwendet: die Bundesagentur für Arbeit nutzte mit der KldB 1988 eine andere Version als das Statistische Bundesamt mit der KldB 1992. Im Jahr 2011 werden diese beiden Klassifikationen durch die in der Bundesagentur für Arbeit neu entwickelte Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgelöst. Die KldB 2010 ist eine vollständige Neuentwicklung, die die aktuelle Berufslandschaft in Deutschland realitätsnah abbildet. Die in den letzten Jahrzehnten deutlich veränderten Berufsstrukturen können damit künftig besser abgebildet werden. Die internationale Vergleichbarkeit von Berufsinformationen wird ebenfalls deutlich verbessert, da die KldB 2010 eine hohe Anschlussfähigkeit an die ISCO aufweist.

    Der Aufbau der KldB 2010 ist hierarchisch mit fünf Gliederungsebenen. Sie ist nach zwei Dimensionen gegliedert, der sog. Berufsfachlichkeit und dem Anforderungsniveau. Die Berufsfachlichkeit determiniert die Gruppierung der Berufe in den vier oberen Ebenen der Klassifikation anhand der Ähnlichkeit der sie auszeichnenden Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Untergliederung auf der untersten Ebene erfolgt anhand des Anforderungsniveaus, das die unterschiedlichen Anforderungen von Helfertätigkeiten bis zu hoch komplexen Tätigkeiten in vier Stufen erfasst.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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