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Kollektivismus
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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dem Individualismus entgegengesetztes gesellschaftspolitisches Gestaltungsprinzip. Es beruht auf der Annahme, dass die Menschen sich bei selbstinteressiertem Handeln nicht freiwillig so verhalten, wie dies dem Wohl der Gesamtgruppe (des Staates) entspricht. Anstelle der Selbstbezogenheit muss daher, ggf. durch Erziehungs- und Zwangsmaßnahmen, die Gruppenbezogenheit treten; das Individuum ist der Gruppe (Kollektiv) unterzuordnen. Die dabei implizierte These, eine Gruppe sei mehr als die Summe ihrer Mitglieder und sie habe ein eigenständiges, übergeordnetes Interesse, das gegen die Kollektivmitglieder (jedoch in deren eigenem, von ihnen nicht erkannten Interesse) durchzusetzen sei, wird von den Vertretern des Liberalismus bestritten. Wie groß die Gefahr ist, dass politische Führer ihre eigenen Ziele in den Rang von Gemeinwohlinteressen stellen und unter Berufung hierauf die anderen Menschen unterjochen, zeigen die Erfahrungen mit den totalitären Herrschaftsformen (Diktaturen) des 20. und 21. Jh.
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