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Konsumgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verbrauchergenossenschaft, die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft. Ursprünglich nur Lebensmittel, später Ausdehnung auf Gebrauchsgegenstände wie Textilien, Schuhe, Haushaltswaren und Möbel, auch auf eigene Herstellungsbetriebe. Die Konsumgenossenschaft erfüllt damit den Förderungsauftrag zum Nutzen der Mitgliederhaushalte. Da ab 1954 durch das Rabattgesetz die Rückvergütung auf den Warenumsatz auf nur 3 Prozent beschränkt sowie das Nichtmitgliedergeschäft möglich und üblich wurde, kam es zu einer Verwässerung der Vorteile der konsumgenossenschaftlichen Mitgliedschaft. Die Konsumgenossenschaften haben international - v.a. in Großbritannien, aber auch in Deutschland - eine lange Tradition. In ihnen wurden wichtige Genossenschaftsprinzipien wie die Rochdaler Prinzipien entwickelt, deren Konzeption für die gesamte Genossenschaftsbewegung Impulse gegeben hat. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wurden in den 1970er-Jahren verstärkt Konsumgenossenschaften in Aktiengesellschaften ungewandelt, woraus sich dann die Coop AG entwickelte. Deren wenig erfolgreiche Geschäftspolitik hat dann letztlich dazu geführt, dass in Deutschland nur noch relativ wenige Konsumgenossenschaften - zumeist auch in der Rechtsform der eG - übrig geblieben sind, wobei sich durch die dt. Vereinigung wieder eine Stärkung der konsumgenossenschaftlichen Position ergab. Es bestehen in ganz Deutschland gegenwärtig Konsumgenossenschaften, die bes. im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind und eine unterschiedliche Firmenbezeichnung tragen.

    Vgl. auch Genossenschaftswesen.

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