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Revision von Koppelungsvorschriften vom 28.02.2013 - 12:48
Koppelungsvorschriften
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Vorschriften, durch die festgelegt wird, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen, d.h. dass die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer an die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer gekoppelt wird.
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