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Revision von Kostensteuern vom 19.02.2018 - 15:08
Kostensteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kalkulation: Steuern, die als Kostenbestandteile in die Kalkulation eingehen, bes. alle gewinnunabhängigen, vom Betrieb zu tragenden Steuern.
Berücksichtigung von Steuern im Fall öffentlicher Aufträge: Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP).
2. Im Rahmen der Amtlichen Statistik werden die Kostensteuern in den Kostenstrukturstatistiken ausgewiesen.
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