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Kraftfahrzeugbesteuerung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sonderbelastung der im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz), aufgrund verkehrs-, energie- und umweltpolitischer Ziele erhoben.

    1. Kraftfahrzeugsteuer: Steuer auf die Haltung eines Kfz; im Wesentlichen durch die Kosten der Bereitstellung öffentlicher Straßen begründet. Wegen der fehlenden unmittelbaren Zweckbindung eine echte Steuer.

    2. Mineralölsteuer: Seit 1930 neben der Kfz-Steuer erhoben; sie wird u.a. für den Straßenbau verwendet.

    3. Zur Einkommen- und Lohnsteuer: Ein-Prozent-Regelung.

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