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Revision von Kreditgeschäft vom 19.10.2017 - 17:00
Kreditgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten; Bankgeschäft im Sinn des § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Der Betrieb des Kreditgeschäfts ist verboten, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag durch Barabhebung zu verfügen (§ 3 Nr. 3 KWG).
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