Direkt zum Inhalt

Kundenschutz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausdrückliche Zuweisung eines bestimmten Kundenkreises an den Handelsvertreter. Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung - an ihm vorbei - mit seinem Kundenkreis während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden (§ 87 II HGB).

    Der gesetzliche Schutz gilt nicht für Versicherungsvertreter (§ 92 III 2 HGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com