Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von kurspflegende Stellen vom 01.02.2018 - 16:57
- Revision von kurspflegende Stellen vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von kurspflegende Stellen vom 01.02.2018 - 16:57
- Revision von kurspflegende Stellen vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von kurspflegende Stellen vom 02.03.2010 - 14:23
- Revision von kurspflegende Stellen vom 30.07.2009 - 14:50
- Revision von kurspflegende Stellen vom 14.06.2008 - 09:27
kurspflegende Stellen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Marktteilnehmer, die durch planmäßige Käufe bestimmter Wertpapiere oder Devisen deren Kurse stützen (Kursstützung). Kurspflegende Stellen sind i.d.R. Emittenten eines Wertpapiers oder Konsortien der Emissionsbanken (Kurspflegekonsortium). Im Bereich der öffentlichen Anleihen und am Devisenmarkt handelt es sich v.a. um die Deutsche Bundesbank.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon