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Revision von Kurtaxe vom 26.03.2010 - 12:45
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durch Gemeinden, die als Heilstätten oder Erholungsplätze dienen, von ihren Kurgästen erhobene und auf die Aufenthaltszeit berechnete Abgabe zur Deckung der im Interesse der Fremden getätigten erhöhten Haushaltsausgaben.
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