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Revision von Ladestationen für Elektroautos vom 07.02.2022 - 15:01

Ladestationen für Elektroautos

Definition: Was ist "Ladestationen für Elektroautos"?

Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox.

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    Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox.
    Seitens der KfW wird mit dem Programm Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude die Beschaffung und Errichtung einer Ladestion im nicht öffentlich zugänglichen  Bereich von Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes gefördert.  Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss und beträgt pauschal 900 €.
    Anforderungen an die Ladestation:

    • Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen bzw. selbst genutzten Elektrofahrzeuge genutzt werden.
    • Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
    • Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
    • Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
    • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen.

    Voraussetzung für die Föderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

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