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Revision von Laissez-Faire-Regel vom 05.06.2009 - 14:41

Laissez-Faire-Regel

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    eigentumsrechtliche Regelung als Rahmenbedingung für Verhandlungen zwischen dem Verursacher eines externen Effekts und dem Betroffenen (Coase-Theorem). Bei der Laissez-Faire-Regel besitzt der Verursacher des externen Effekts das Recht an der Ressource (z.B. Umweltressource), um deren Nutzung er mit dem Geschädigten konkurriert. Unter der Laissez-Faire-Regel kompensiert der Geschädigte den Verursacher dafür, dass dieser das Niveau der schädigenden Aktivität senkt.

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