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Landesplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Planung für eine den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen entsprechende Entwicklung und Raumordnung des Landes (regionale Disparitäten). Neben den Landesentwicklungsplänen (Raumordnungsplänen) ist regelmäßig eine regionale Raumordnungsplanung (Regionalplan, § 8  Raumordnungsgesetz - ROG) vorgeschrieben. Charakteristisch wie für die Raumordnung auch hier die überörtliche und überfachliche, d.h. integrierte Planung, die von den Ressorts und Kommunen zu beachten ist, aber auch gemeinsam mit ihnen erarbeitet wird (§§ 10 ff. ROG).

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