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Revision von Landesrecht vom 08.06.2009 - 10:42
Landesrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Gegensatz zum Bundesrecht die von den Rechtsetzungsorganen eines Bundeslandes erlassenen Rechtsvorschriften sowie das vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende Recht, das nicht als Bundesrecht fortgilt.
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