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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gemeindeverband, kommunale Gebietskörperschaft, die die Garantie der Selbstverwaltung nach Art. 28 II GG genießt. Zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde. Rechtliche Grundlage in den Kreisordnungen der Länder. Als Selbstverwaltungskörperschaft nimmt er Aufgaben von überörtlicher Bedeutung wahr.

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