Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Lastenheft vom 26.03.2010 - 08:23
Lastenheft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Cahier des Charges; eine Broschüre, die alle wichtigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einzelheiten einer Ausschreibung enthält: Angaben über Güte und Menge der Ware, technische Abwicklung (z.B. bei Bauvorhaben), Liefer- bzw. Leistungstermin, Angebotstermin, Erfüllungsbedingungen etc.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon