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Lebenserwartung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lebenserwartung bei Geburt, fernere Lebenserwartung von Altersjahrgängen. 1. Begriff: Die Lebenserwartung drückt die durchschnittliche Anzahl zu durchlebender Jahre aus, die unter herrschenden Sterblichkeitsbedingungen bei Geburt (oder einem späteren Zeitpunkt, häufig ab 60 Jahren) erwartet werden kann. Die Sterbetafelberechnungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die mittlere Lebenserwartung zunimmt und bei Frauen größer ist als bei Männern.

    2. Bedeutung: (a) Die Sterbetafel, aus der die Lebenserwartung hervorgeht, dient außerdem der Kenntnis des Ausmaßes der Alterung und der zu erwartenden Stärke der Altersjahrgänge. Sie ist gleichbedeutend mit der wachsenden Überlebenswahrscheinlichkeit der Personen einer bestimmten Altersstufe in die nächsthöhere zu gelangen.
    (b) Die Zunahme der Lebenserwartung ist von Bedeutung für Versicherungen für den Erlebensfall und für Rentenversicherungen, für welche sich erhöhte Verpflichtungen für den Leistungsträger ergeben. Entlastend wirkt die Zunahme der mittleren Lebenserwartung für Kapitalversicherungen auf den Todesfall.
    (c) Gesellschaftlich ergeben sich aus der zunehmenden Lebenserwartung neue Probleme, so die Finanzierung der Altersbezüge und des Gesundheitswesens, die Kosten der mit Langlebigkeit verbundenen Versorgungsprobleme, wie Pflege und die Erhaltung geistiger und körperlicher Gesundheit.

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