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    Sonderform des Akkreditivs, Form der Ziehungsermächtigung. Ermächtigung des Käufers an den Verkäufer, nach Verschiffung der Ware dokumentäre Tratten auf ihn oder seine Bank zu ziehen und einer Bank zum Ankauf anzubieten, um gleich nach dem Versand der Ware in den Besitz des Gegenwertes zu gelangen, ohne auf die Durchführung des Inkassos zu warten.

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