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Leveraged Buyout
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung einer speziellen Finanzierungskombination im Fall der Übernahme bzw. des Aufkaufs eines Unternehmens durch neue Eigentümer (auch Buyout genannt). Bes. Merkmal ist, dass in hohem Maße Fremdkapital für den Kaufpreis aufgenommen wird. Dies erzeugt eine gewisse Hebelwirkung der Kapitalstruktur (Leverage-Effekt), die die Eigenkapitalrentabilität des Investors erhöhen soll. Die Tilgung und Zinszahlung der meist hohen Verschuldung obliegt dem übernommenen Unternehmen.
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