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Lohnsteuerberechnung
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Errechnung der einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer vom Arbeitslohn, durchzuführen nach einer in § 36 II EStG vorgeschriebenen Berechnungsweise. Die Praxis vereinfacht diese Berechnung durch die Benutzung entsprechender Lohnsteuertabellen oder Computerprogramme.
Gesetzliche, tarifliche oder freiwillige Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntagsarbeit etc. sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei (§ 3b EStG).
Vgl. auch Mehrarbeitszuschlag.
Vereinfachte Lohnsteuerberechnung: Pauschalierung der Lohnsteuer.
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