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Luftfahrerschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der zur Führung oder Bedienung von Luftfahrzeugen (entsprechend dem Führerschein) erforderliche amtliche Erlaubnisschein (§ 4 LuftVG i.d.F. vom 10.5.2007 (BGBl I 698) m.spät.Änd.

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