Luftfahrerschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der zur Führung oder Bedienung von Luftfahrzeugen (entsprechend dem Führerschein) erforderliche amtliche Erlaubnisschein (§ 4 LuftVG i.d.F. vom 10.5.2007 [BGBl. I 698] m.spät.Änd.).
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