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Margin

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einschuss, der an manchen Börsen bei Termingeschäften als Sicherheit zu hinterlegen ist. Der Einschuss hat die Funktion eines Depots und ist keine Anzahlung. Er wird zu Beginn des Termingeschäftes als Initial Margin bezeichnet und bei fallenden Kursen des Underlying möglicherweise um eine Variation Margin aufgestockt.

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