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Marktpreismanipulation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Täuschungshandlung im Wertpapiergeschäft, z.B. durch Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonfliktes. Die Marktpreismanipulation unterliegt dem § 20a I 1 Nr. 2 WpHG, ergänzt durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) vom 28.11.2003 (BGBl I 2300).

    Vgl. auch Scalping.

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