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Marktregelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen einer Unternehmung zur Unterstützung ihrer Absatz- und Vertriebspolitik.

    1. Vertraglich im Rahmen von Kartellen, durch Teil- oder Voll-Monopol im Rahmen von Konzernen oder durch staatliche Preispolitik bzw. durch Kontingentierung der Grundstoffe oder Bewirtschaftung von Halb- und Fertigfabrikaten erzielter Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.

    2. In der freien Verkehrswirtschaft nur mittels (aufgrund systematischer Marktforschung erzielter) Markttransparenz bez. der nachgefragten Mengen und Qualitäten sowie im Hinblick auf Preise und Abgabebedingungen der Konkurrenz annähernd erreichbar.

    Störung der Marktregelung führt zu Schwankungen um das mögliche Gleichgewicht.

    Gegensatz: Marktordnung.

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