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Maske

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bildschirmmaske; strukturierter Aufbau des Bildschirminhalts (Bildschirm) bei einem Dialogsystem für die Eingabe, Änderung oder Ausgabe von Daten; in der betrieblichen Datenverarbeitung häufig benutzt, v.a. bei Datenerfassung.

    Eine Maske gibt auf dem Bildschirm einen Rahmen vor, in den der Benutzer Daten wie in ein Formular einträgt, angezeigte Daten verändert oder das Softwaresystem die gewünschten Daten einträgt. Der Cursor bewegt sich dabei nur auf den für Eingabe bzw. Änderung vorgesehenen Feldern; die mit unveränderlicher Beschriftung versehenen Teile des Bildschirms (v.a. die Feldbezeichnungen) können dagegen nicht verändert werden. Eine Maske kann aus einer oder mehreren Bildschirmseiten bestehen.

    Einer Maske zugeordnet sind i.d.R. eine Reihe einfacher und komplexer Funktionen wie Cursor-Steuerung (z.B. auf das nächste Eingabefeld positionieren), Plausibilitätsprüfung während der Eingabe, Schutz einzelner Felder vor unberechtigtem Zugriff oder unbefugter Änderung etc.

    Gestaltung und Erzeugung einer Maske mittels Maskengenerator.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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