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Maßsteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuern, die den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen genau angepasst sind, z.B. Teile der Einkommensteuer. Im Gegensatz zu Marktsteuern sind Maßsteuern i.d.R. nicht überwälzbar, da durch die Anpassung an die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Identität von Steuerzahler und -träger in den meisten Fällen gegeben ist. Steuerklassifikation nach dem Kriterium Überwälzbarkeit (Steuerüberwälzung).

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