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Revision von Mehraufwendungen vom 05.08.2008 - 16:04
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Mehraufwendungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff. 1. Zusätzliche Aufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit (Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit).
2. Durch doppelte Haushaltsführung entstehen Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Familienheimfahrt.
3. Verpflegung ist bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit den in § 4 V Nr. 5 EStG gesetzlich festgesetzen Pauschalen anzusetzen.
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