Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit
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1. Begriff: Aufwendungen des Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer Tätigkeit an einem auswärtigen Ort (Arbeitsstätte) entstehen. Für diese Aufwendungen spielt es oft eine Rolle, ob diese Kosten steuerfrei ersetzt werden können (dann steht die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro dem Arbeitnehmer ungekürzt weiterhin zur Verfügung) oder ob eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber aus steuerlicher Sicht zu Einnahmen führt (dann können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, das wirkt sich aber nicht steuersparend aus, soweit der Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale nicht überschreitet)
2. Einzelheiten regeln die Lohnsteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Hinweise in der jeweils gültigen Fassung.
Vgl. auch doppelte Haushaltsführung, Reisekosten.