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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Trennungsentschädigung: Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an private Arbeitnehmer zum Ausgleich von Mehraufwendungen bei auswärtigen Arbeiten. Häufig in Tarifverträgen arbeitsrechtlich geregelt; daher arbeitsrechtlicher Begriff.
Steuerliche Behandlung: Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit, doppelte Haushaltsführung.
2. Entlassungsentschädigungen: Abfindung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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