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auswärtige Tätigkeit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: eine Tätigkeit des Steuerpflichtigen, die dieser außerhalb seiner Arbeitsstätte, bzw. inzwischen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (und natürlich zugleich auch: außerhalb seiner Wohnung) verrichtet. Auswärtstätigkeiten müssen vorübergehend sein, d.h. nicht auf Dauer angelegt (sonst läge eine zweite regelmäßige Arbeitsstätte vor).

    2. Steuerliche Bedeutung: Kosten für beruflich veranlasste Fahrten sind normalerweise Betriebsausgaben bzw. Werbungkosten (§ 9 I EStG, § 4 IV EStG), jedoch existiert nur für Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Sonderregelung, wonach die Kosten nur mit einem pauschalierten Wert angesetzt werden können (die Entfernungspauschale). Aus dieser Diskrepanz folgt, dass die Fahrtkosten für alle übrigen beruflich veranlassten Fahrten  (eben die Fahrten für Auswärtstätigkeiten) mit ihren wirklichen Kosten angesetzt werden können.

    3. Gegensatz: Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Entfernungspauschale.

    4. Fundstellen: R. 9.3 LStR 2008, R 9.4 LStR 2008.

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    Mindmap "auswärtige Tätigkeit"

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