Direkt zum Inhalt

Entfernungspauschale

Definition: Was ist "Entfernungspauschale"?

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienfahrten können vom Arbeitnehmer durch die sog. Entfernungspauschale steuermindernd wie Werbungskosten berücksichtigt werden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienfahrten können vom Arbeitnehmer durch die sog. Entfernungspauschale steuermindernd wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Entfernungspauschale kann zur Abgeltung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte je Arbeitstag, für Familienheimfahrten einmal pro Woche für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort geltend gemacht werden.

    2. Höhe: Je Entfernungskilometer wird eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer gewährt. Diese ist unabhängig davon, ob und inwieweit der Arbeitnehmer tatsächliche Aufwendungen für die betreffenden Fahrten hat (§ 9 I 4 EStG). Die Pauschale ist für die kürzeste, verkehrsgünstigste Entfernung für jeden Arbeitstag und unabhängig von dem Verkehrsmittel  anzuwenden. Der maximale Pauaschalbetrag beläuft sich auf 4.500 Euro pro Jahr. Die den Maximalbetrag übersteigenden Kosten sind nur abziehbar, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Pkw benutzt. Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich alle Fahrtkosten abgegolten.

    3. Ausnahme: a) Bei Beförderung des Arbeitgebers durch steuerfreie Sammelbeförderung; Eine Minderung erfolgt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfreie Rabatte auf eigene Beförderungsdienstleistungen gewährt;
    b) Behinderte können statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen (§ 9 II EStG);
    c) bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können ebenso die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden, wenn diese die Entfernungspauschale übersteigen (§ 9 II EStG); Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde eine neue Regelung eingeführt. Demnach ist die Vergleichsrechnung, ob die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden können, wenn sie die Entfernungspauschale üebrsteigen, jahresweise und nicht tageweise durchzuführen.
    d) bei Nutzung eines Flugzeuges entfällt die Begünstigung der Entfernungspauschale (§ 9 I 2 EStG) komplett.

    Anders: Reisekosten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Entfernungspauschale"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Entfernungspauschale Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/entfernungspauschale-34013 node34013 Entfernungspauschale node47963 Werbungskosten node34013->node47963 node45242 Reisekosten node34013->node45242 node52033 Reisekostenabrechnung node35065 Fahrtkosten node52033->node35065 node37844 Lohnsteuer node37667 Kurzarbeitergeld node29883 Arbeitnehmer node32236 elektronische Lohnsteuerbescheinigung node32236->node34013 node32236->node37844 node32236->node37667 node32236->node29883 node45946 Solidaritätszuschlag node32236->node45946 node54422 Erste Tätigkeitsstätte node31559 auswärtige Tätigkeit node31559->node34013 node31559->node54422 node28323 Arbeitsstätte node31559->node28323 node28323->node35065 node35065->node34013 node35065->node47963 node35065->node45242 node27877 Absetzung für Abnutzung ... node47963->node27877 node27500 Arbeitslohn node27500->node45242 node30898 Dienstreise node30898->node31559 node30898->node45242 node28297 Betriebsausgabe node29864 Arbeitgeber node45242->node28297 node45242->node29864 node50026 Werbekosten node50026->node47963 node33833 Einkünfte node33833->node47963 node46858 stille Gesellschaft node46858->node47963
    Mindmap Entfernungspauschale Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/entfernungspauschale-34013 node34013 Entfernungspauschale node47963 Werbungskosten node34013->node47963 node45242 Reisekosten node34013->node45242 node35065 Fahrtkosten node35065->node34013 node31559 auswärtige Tätigkeit node31559->node34013 node32236 elektronische Lohnsteuerbescheinigung node32236->node34013

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete