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mehrgliedrige Steuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z.B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens-)Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbstständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen Gründen vorteilhafte) Erhebungsweise. Die selbstständige Steuer wird als Gliedsteuer bezeichnet.

    2. Erkennungsmerkmal für das Gliedverhältnis der einen zur anderen Steuer ist die Anrechenbarkeit von Steuern. Im Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die körperschaftliche Ausschüttungsteuer sowie bestimmte Abzugssteuern Gliedsteuern zur veranlagten Einkommensteuer.

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