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Mietspiegelreformgesetz
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Zur Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) erlassen, dass am 1. Juli 2022 in Kraft tritt.
Mietspiegel sind in Deutschland Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ihre Bedeutung hat in der Vergangenheit stetig zugenommen. Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sind daher auf gute, aussagefähige Mietspiegel angewiesen. Mit dem Mietspiegelreformgesetz soll die Qualität und die Verbreitung von Mietspiegeln gestärkt und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter erhöht werden.
Mit dem Gesetz werden alle Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Wird dieser Mietspiegel erstmals erstellt, so ist dieser bis spätestens 1.1.2023 zu veröffentlichen. Wird für die Gemeinde in Erfüllung dieser Verpflichtung ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 1.1.2024 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels dürfen die nach Landesrecht zuständigen Behörden bezogen auf das Gebiet, für das der Mietspiegel erstellt werden soll, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordenen Namen und Anschriften der Grundstückseigentümer von den für die Verwaltung der Grundsteuer zuständigen Behörden erheben und in sonstiger Weise verarbeiten.
Mietspiegel sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen. Um die Qualität der Mietspiegel zu verbessern, wird eine Auskunftspflicht eingeführt. Mieter und Vermieter sind künftig verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen.
Vgl. auch Mietrechtsanpassungsgesetz.
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