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Revision von Mietwohnraum vom 27.04.2011 - 13:22

Mietwohnraum

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    Mietwohnraum nach § 17 WoFG ist Wohnraum, der den Bewohnern aufgrund eines Mietverhältnisses oder eines genossenschaftlichen oder sonstigen ähnlichen Nutzungsverhältnisses zum Gebrauch überlassen wird. Zu beachten ist dabei eine Mietbindung und eine Belegungsbindung, d.h. es kommen nur Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein infrage.

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