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mildtätige Zwecke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Tätigkeit, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen.

    2. Besteuerung: Mildtätige Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit.

    Spenden für mildtätige Zwecke sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben und bei der Körperschaftsteuer als Aufwendungen abzugsfähig.

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