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Mindestrückbehalt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die öffentliche Wohnungsbauförderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Belastung muss daher auf Dauer tragbar erscheinen. Nach Abzug der Belastung einschließlich sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen soll zum Lebensunterhalt monatlich ein Mindestrückbehalt verbleiben:
- 800 Euro für einen Einpersonenhaushalt
- 1.060 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
- 1.320 Euro für einen Dreipersonenhaushalt
- 1.580 Euro für einen Vierpersonenhaushalt
- 1.840 Euro für einen Fünfpersonenhaushalt
- 260 Euro für jede weitere Person
Zum Einkommen zählen auch das Kindergeld und ein voraussichtlicher Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Nicht zu den Einkünften rechnen laufende Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, die nicht auf einer dauerhaften Rechtspflicht beruhen.
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