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Minimum Capital Requirement (MCR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Regulatorische Untergrenze des Solvenzkapitals von Versicherungsunternehmen im Rahmen der ersten Säule von Solvency II. Es stellt die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen wird.

    2. Merkmale: Nach dem aktuellen Diskussionsstand zu Solvency II ergibt sich das MCR aus einem einfachen Faktormodell unter Berücksichtigung des Prämien- und Reserverisikos sowie spartenspezifischer Besonderheiten des Versicherungsunternehmens. Es muss in einem definierten Bereich liegen, der vom erforderlichen Solvency Capital Requirement (SCR) abhängt. Zusätzlich ist als absolute Untergrenze ein fixierter Kapitalbetrag vorgegeben, der von den betriebenen Versicherungszweigen abhängt.

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