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Montageversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Allgefahrenversicherung (All-Risks-Deckung) des Montageobjekts gegen Sachschäden bis zur offiziellen Fertigstellung und Abnahme. Versicherbar sind Konstruktionen aller Art vorwiegend aus Metall. Bauwerke aus Beton, Stein, Erde und Holz können über eine Bauleistungsversicherung abgedeckt werden. Der Versicherungsfall ist ein unvorhergesehener und plötzlich eingetretener Schaden an den versicherten Sachen ohne Rücksicht darauf, ob die Schadenursache mit der Montage zusammenhängt. Im Zweifel ist das Interesse aller Unternehmer gedeckt, die an dem Vertrag mit dem Besteller des Montageobjekts beteiligt sind. Wegen der Schwere des Montagerisikos ist die Montageversicherung gegenüber anderen leistungspflichtigen Versicherungen subsidiär. Die Montageversicherung ist eine Versicherungsart innerhalb der technischen Versicherungen.

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