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Multitasking

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    uneinheitlich verwendeter Begriff aus dem Bereich der Betriebssysteme (BS).

    1. Parallelverarbeitung innerhalb eines Programms: Mehrere aufgerufene Programmteile (Tasks) laufen parallel oder quasi-parallel, d.h. ineinander verzahnt, ab; an geeigneten Stellen muss der aufrufende Programmabschnitt auf die Beendigung der „Arbeit” des aufgerufenen Abschnitts warten.

    2. Synonym für Mehrprogrammbetrieb, v.a. im Mikrorechnerbereich.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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