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Revision von Nachbarrecht vom 19.02.2018 - 16:48
Nachbarrecht
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Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten Nachbarrecht ist das öffentliche Nachbarrecht (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten.
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