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Revision von nachrangiges Darlehen vom 27.07.2012 - 11:38
nachrangiges Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen gegen Grundpfandrecht, das an zweiter oder dritter Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird. Auch ein nachrangiges Darlehen kann noch im Rahmen der Realkreditgrenze liegen, wenn diese Grenze nicht durch das erstrangig eingetragene Recht ausgeschöpft wird.
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