nachrangiges Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen gegen Grundpfandrecht, das an zweiter oder dritter Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird. Auch ein nachrangiges Darlehen kann noch im Rahmen der Realkreditgrenze liegen, wenn diese Grenze nicht durch das erstrangig eingetragene Recht ausgeschöpft wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
nachrangiges Darlehen
ausgehend