Direkt zum Inhalt

Nachteilsausgleich

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Sozialrecht
    2. Arbeitsrecht

    Sozialrecht

    Sammelbegriff für die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (§ 126 SGB IX). Derartige Hilfen werden z.B. gewährt bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, der Notwendigkeit einer Begleitperson, bei Hilflosigkeit, Blindheit. Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs kommt es nur auf Art oder Schwere, nicht aber auf die Ursache der Behinderung an.

    Die Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird in dem Schwerbehindertenausweis durch bestimmte Merkzeichen festgestellt.

    Arbeitsrecht

    Interessenausgleich.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com