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Named Perils-Deckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Benannte Gefahren-Versicherung.

    1. Begriff: Versicherungsdeckung nach dem Prinzip der Spezialität der Gefahren, die nur die im Versicherungsvertrag ausdrücklich benannten Gefahren (versicherte Gefahren) umfasst. Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass die versicherten Gefahren auf die versicherten Sachen, die versicherten Personen und das versicherte Vermögen einwirken und dort zu versicherten Schäden führen.

    Anders: Multi Risks-Deckung.

    Gegensatz: All Risks-Deckung.

    2. Abgrenzung: Im Unterschied zur All Risks-Deckung sind bei der Named Perils-Deckung die sog. „unbenannten Gefahren“ nicht mitgedeckt; zudem trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für den Eintritt eines versicherten Schadens durch eine versicherte Gefahr (Versicherungsfall).

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