Zitierfähige Version
NDA
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. für Non Disclosure Agreement, bezeichnet eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über alle schriftlichen oder mündlichen Informationen einen Auftrag/ ein Projekt betreffend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Auftrags/ Projekts. Des Weiteren werden in den Vertrag evtl. Ausnahmen der Vertraulichkeit, die Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie Vertragsstrafen fixiert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon