NDA
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Non Disclosure Agreement, bezeichnet eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über alle schriftlichen oder mündlichen Informationen einen Auftrag/ ein Projekt betreffend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Auftrags/ Projekts. Des Weiteren werden in den Vertrag evtl. Ausnahmen der Vertraulichkeit, die Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie Vertragsstrafen fixiert.
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