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Negativklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klausel in den Anleihekonditionen (Anleihe), gemäß der der Emittent verpflichtet ist, für die Laufzeit der Anleihe seinen Grundbesitz nicht anderweitig zu verpfänden oder im Fall einer neuen Emission den alten Gläubigern eine gleichrangige Sicherung einzuräumen.

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